unabhängig & überparteilich

Abgeordnete als negativ Vorbild

Schwarzbuch Deutscher Bundestag

»Unser Rechtsstaat kann von Extremisten bekämpft und von Terroristen angegriffen werden. Gefährdet werden kann er nur von denen, denen er anvertraut ist« sagte im Jahr 1977 der Jurist und Bürgerrechtler Burkhard Hirsch (FDP) der »Westdeutsche Allgemeine Zeitung«.

Mit diesen Zeilen beginnt das Schwarzbuch Deutscher Bundestag, herausgegeben vom VAWS-Pressebüro. Es erhebt den Anspruch, eine wichtige Ergänzung zu den Verfassungsschutzberichten der Verfassungsschutzämter in der Bundesrepublik Deutschland und den regulären Handbüchern des Deutschen Bundestages zu sein.

Natürlich werden auch jene Bundestagsabgeordneten genannt, die straffällig geworden sind, bzw. gegen die staatsanwaltschaftliche Ermittlungen eingeleitet wurden.

Beim ersten durchblättern fällt auf, dass die Reihen der CSU/CDU-Politiker häufig durch Strafverfahren glänzen. Die Reihen der Partei DIE LINKE hatten in der Vergangenheit meist intensive Kontakte mit der SED oder Stasi der alten DDR oder der DKP in der alten BRD. Abgeordnete der FDP, SPD und CDU/CSU kennen nicht unbedingt den Unterschied zwischen "Geld gegen Leistung" und "Geld ohne Gegenleistung". Auch bei den Grünen waren nicht alle Abgeordneten in der Vergangenheit so lupenrein, wie sie immer vorgaben. Einige Abgeordnete der Parteien CDU/CSU, SPD und FDP waren in der 16. Legislaturperiode bei den Treffen der Bilderberg-Group und der Trilateralen Kommission.

Verkehrsdelikte, wie fahren unter Alkoholeinfluss oder verantwortungslose Raserei, scheint dabei vorwiegend die Domäne der Mitglieder der Unions-Parteien CDU und CSU zu sein. Wobei bei dem CDU-Politiker Rauen auffällt, dass dieser auch noch ganze eigener Rechtssprechung unterliegt. Jedem anderen wird bei 18 Punkten in Flensburg der Führerschein entzogen, nicht aber dem CDU-Politiker Rauen.

Der rasende Politiker

Peter Rauen
Peter Rauen,
CDU, MdB bis 09

Verkehrs- zentralregister: 23 Punkte (Stand: 02/08),

9 mal wegen erheblicher Übertretungen von Geschwindig-keitsbegrenzungen im Straßen-verkehr verurteilt, zuletzt im Januar 2008

Quelle: wikipedia.org
Peter Rauen ist zwischen 2001 und Anfang 2008 neun mal von Gerichten wegen erheblicher Übertretungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr verurteilt worden. Zu den Gerichtsverhandlungen kam es jeweils, weil Rauen regelmäßig gegen die ihm erteilten Bußgeldbescheide Einspruch einlegte und dagegen klagte. Rauen musste Bußgelder zwischen 50 und 1.000 Euro zahlen. Vier mal wurden ihm Fahrverbote erteilt.

Bemerkenswert:
Rauen war im September 2005 auf der Autobahn 565 bei Bonn 31 km/h zu schnell gefahren. Vor Gericht hatte er den Führerscheinentzug mit den Behauptungen abwenden wollen, dass nicht er zu schnell gefahren sei, sondern sein Sohn.

Rauens Sohn hatte dies sogar schriftlich bestätigt, verweigerte als Zeuge vor Gericht hingegen die Aussage. Nach Wikipedia wurde Peter Rauen durch das Radarfoto eindeutig als Fahrer identifiziert.

Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete daraufhin sogar ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung ein. Dieses Verfahren wurde nach fünf Monaten eingestellt, nachdem Rauen dazu bereit war, eine „Geldauflage“ in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.




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