Bayerntrojaner
Kurs auf Troja
Erstellt: |
Dienstag, 18. Oktober 2011 um 14:47 Uhr |
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Autor: bib |
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Eine Strafanzeige gegen den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann erstattete heute die Piratenpartei Bayern zusammen mit dem Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union.
Der Strafantrag bezüglich der behördlich eingesetzten Überwachungssoftware »Bayerntrojaner« richtet sich gegen den Präsidenten des bayerischen Landeskriminalamts sowie gegen weitere beteiligte Personen.
Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der Landesvorstand unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Stefan ‘sekor’ Körner,
Vorsitzender Priatenpartei Bayern
Stefan Körner, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Bayern, formulierte klare Erwartungen: "Wenn sich Behörden nicht an geltendes Recht und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts halten, muss sich der Rechtsstaat dagegen zur Wehr setzen können. Ob die Justiz zu einer konsequenten Ermittlung in dem Fall fähig und willens ist oder dabei versagt, wird sich jetzt herausstellen."
"Wenn die in den Medien erhobenen Vorwürfe richtig sind, liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat und seine Verfassung vor" sagt Ulrich Fuchs vom Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union. "Der genaue Sachverhalt kann nur durch konsequente strafrechtliche Ermittlungstätigkeit aufgeklärt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, darf ein Verfassungsbruch diesen Ausmaßes nicht ohne Folgen bleiben."
Aleks Lessmann,
Polit. Geschäftsführer Priatenpartei Bayern
Aleks Lessmann, politischer Ge- schäftsführer der Piraten in Bayern, rügt die Arroganz der Macht: "Wir dürfen nicht erlauben, dass die Machthabenden mit dem Staat um- gehen, als wäre er ihr Eigentum. Es ist schon bedenklich, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder eingreifen muss, um gerade in Bürgerrechtsfragen die Exekutive zu zügeln. Wenn sich die Politik nicht einmal an die Vorgaben der Gerichte hält, können wir nicht mehr von einem Rechtstaat sprechen."
Schon die Beschaffung des Online-Spionagesystems war illegal!
Nicht erst der Einsatz, sondern bereits dessen Anordnung und Beschaffung dieser staatlichen Schadsoftware seien strafbar gewesen, heißt es in der Strafanzeige. „Zum Kreis der mutmaßlichen Täter gehören deshalb insbesondere Innenminister Herrmann, die beteiligten Beamten des Innenministeriums und des Landeskriminalamts, allen voran dessen Leiter, Peter Dathe“, schreibt der von der Piratenpartei beauftragte IT-Rechtler Thomas Stadler. Zu den aufgeführten Straftaten zählen unter anderem das Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung, sowie Computersabotage. Im Rechtstaat sind einem solchen ministerialen Gebaren und einer derartigen Kontrollwut klare Grenzen gesetzt, begründete Stadler mit dem Hinweis auf Artikel 20 Grundgesetz.
Download Strafanzeige als .PDF
Wie die Anzeige im Einzelnen darlegt, sieht der Landesvorstand unter anderem in der Beschaffung und dem Einsatz des »Bayerntrojaners« eine Verletzung der Strafvorschriften §§ 202a, 202b, 202c, 303a, 303b StGB (Ausspähen und Abfangen von Daten respektive Vorbereitung, Datenveränderung und Computersabotage) sowie eine Verletzung von nach Art. 37 BayDSG bußgeldbewährten datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Stefan ‘sekor’ Körner,
Vorsitzender Priatenpartei Bayern
"Wenn die in den Medien erhobenen Vorwürfe richtig sind, liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat und seine Verfassung vor" sagt Ulrich Fuchs vom Regionalverband Südbayern der Humanistischen Union. "Der genaue Sachverhalt kann nur durch konsequente strafrechtliche Ermittlungstätigkeit aufgeklärt werden. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, darf ein Verfassungsbruch diesen Ausmaßes nicht ohne Folgen bleiben."
Aleks Lessmann,
Polit. Geschäftsführer Priatenpartei Bayern
Schon die Beschaffung des Online-Spionagesystems war illegal!
Nicht erst der Einsatz, sondern bereits dessen Anordnung und Beschaffung dieser staatlichen Schadsoftware seien strafbar gewesen, heißt es in der Strafanzeige. „Zum Kreis der mutmaßlichen Täter gehören deshalb insbesondere Innenminister Herrmann, die beteiligten Beamten des Innenministeriums und des Landeskriminalamts, allen voran dessen Leiter, Peter Dathe“, schreibt der von der Piratenpartei beauftragte IT-Rechtler Thomas Stadler. Zu den aufgeführten Straftaten zählen unter anderem das Ausspähen und Abfangen von Daten, Datenveränderung, sowie Computersabotage. Im Rechtstaat sind einem solchen ministerialen Gebaren und einer derartigen Kontrollwut klare Grenzen gesetzt, begründete Stadler mit dem Hinweis auf Artikel 20 Grundgesetz.
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Kommentar der Redaktion:
Bleibt abzuwarten ob, wie in solchen Fällen häufig üblich, die an das Bayerische Justizministerium weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in München die Sache unter den Tisch kehrt oder doch ermitteln darf.
Bleibt abzuwarten ob, wie in solchen Fällen häufig üblich, die an das Bayerische Justizministerium weisungsgebundene Staatsanwaltschaft in München die Sache unter den Tisch kehrt oder doch ermitteln darf.
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