Verfassungsbeschwerde gegen Verlängerung der AKW-Laufzeiten
Mutbürger Maxhofer
Erstellt: |
Mittwoch, 09. Februar 2011 um 18:42 Uhr |
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Autor: bib |
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Thomas Maxhofer klagt schon seit 2009 vor dem VGH-München auf Stilllegung des KK-Isar-1. Nun ist er auch einer von neun Beschwerdeführer,
die beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die 11. und 12. Atomgesetznovelle (Laufzeitverlängerungen, Förderfondsvertrag, etc.) erhoben haben.
Thomas Maxhofer klagt nun in Karlsruhe auf Stilllegung von Isar-1
Als betroffener Anwohner hat Thomas Maxhofer im Jahr 2009 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München den Widerruf der Betriebs-genehmigung des Kernkraftwerks Isar-1 beantragt. Seither ist von Seiten des VGH aber nicht viel geschehen. Der VGH beschränkte sich bisher lediglich auf prozessuale Rituale, bei denen auffällt, dass sich das Gericht scheinbar unendlich viel Zeit nimmt, eine belastbare Entscheidung im "Namen des Volkes" herbei zu führen.
12. März 2011:
Menschenkette durch BW
Am 12. März gibt es quer durch Süddeutschland das nächste große Protest-Ereignis gegen Atomenergie.
"ausgestrahlt.de" initiiert eine Menschenkette zwischen dem AKW Neckarwestheim und Stuttgart und setzt zwei Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein klares Zeichen gegen Kernenergie. mehr ...
Mitfahrbörse Menschenkette BW
Offensichtlich hat Prozessverschleppung bei der Bundesdeutschen Justiz durchaus Methode - besonders dann, wenn es um den Schutz der Bevölkerung vor lebensgefährlichen kerntechnischen Betriebsanlagen geht. Beispielsweise ist ein anderes Verfahren auf Widerruf der Betriebsgenehmigung für die Reaktoren Biblis A und B seit 2003 beim VGH Kassel anhängig und es gibt nach 8 Jahren immer noch keine Entscheidung.
Wenn die Gesetzgebung sich nicht mehr an die verfassungsmäßige Ordnung hält und Verträge, wie den „Förderfondsvertrag“ mit den Kernkraftwerksbetreibern aushandelt, dann wird damit die grundgesetzliche Gewaltenteilung überspielt.
Somit verletzte die Bundesregierung die Organkompetenz des Bundestages und hebelte mit dem Förderfondsvertrag, sowie der 11. und 12. Änderungsnovelle zum Atomgesetz die grundgesetzliche Gewaltenteilung aus. Durch Einschränkung des Grundrechts auf einen effektiven Rechtsschutz wird dann oben drauf dem betroffenen Bürgern der Zugang zum Recht verwehrt. Diese schwarz-gelbe Gesetzgebungsarbeit ist somit umfassend verfassungswidrig.
Thomas Maxhofer sieht einer "freiwilligen Abschaltung" von Isar-1 wegen der Bundestags- und Landtags-Wahlen im Jahr 2013 skeptisch entgegen und will schon jetzt diesem (recht)staatlichen Treiben ein Ende setzen.
Download: Verfassungsbeschwerde als PDF-Datei
Thomas Maxhofer klagt auf Stilllegung von Isar-1
Archiv
Verfassungsbeschwerde: Laufzeitverlängerung grundgesetzwidrig?
Thomas Maxhofer klagt nun in Karlsruhe auf Stilllegung von Isar-1
Als betroffener Anwohner hat Thomas Maxhofer im Jahr 2009 beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München den Widerruf der Betriebs-genehmigung des Kernkraftwerks Isar-1 beantragt. Seither ist von Seiten des VGH aber nicht viel geschehen. Der VGH beschränkte sich bisher lediglich auf prozessuale Rituale, bei denen auffällt, dass sich das Gericht scheinbar unendlich viel Zeit nimmt, eine belastbare Entscheidung im "Namen des Volkes" herbei zu führen.
12. März 2011:
Menschenkette durch BW
Am 12. März gibt es quer durch Süddeutschland das nächste große Protest-Ereignis gegen Atomenergie.
"ausgestrahlt.de" initiiert eine Menschenkette zwischen dem AKW Neckarwestheim und Stuttgart und setzt zwei Wochen vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg ein klares Zeichen gegen Kernenergie. mehr ...
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Wenn die Gesetzgebung sich nicht mehr an die verfassungsmäßige Ordnung hält und Verträge, wie den „Förderfondsvertrag“ mit den Kernkraftwerksbetreibern aushandelt, dann wird damit die grundgesetzliche Gewaltenteilung überspielt.
Somit verletzte die Bundesregierung die Organkompetenz des Bundestages und hebelte mit dem Förderfondsvertrag, sowie der 11. und 12. Änderungsnovelle zum Atomgesetz die grundgesetzliche Gewaltenteilung aus. Durch Einschränkung des Grundrechts auf einen effektiven Rechtsschutz wird dann oben drauf dem betroffenen Bürgern der Zugang zum Recht verwehrt. Diese schwarz-gelbe Gesetzgebungsarbeit ist somit umfassend verfassungswidrig.
Thomas Maxhofer sieht einer "freiwilligen Abschaltung" von Isar-1 wegen der Bundestags- und Landtags-Wahlen im Jahr 2013 skeptisch entgegen und will schon jetzt diesem (recht)staatlichen Treiben ein Ende setzen.
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