60 Jahre Grundgesetz
Verfassungslüge
Erstellt: |
Montag, 30. März 2009 um 23:29 Uhr |
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Autor: Gert Flegelskamp |
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| Gert Flegelskamp |
Rhönstr. 17
63071 Offenbach 30.03.2009 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. |
An die Regierung
der Bundesrepublik Deutschland
und die Damen und Herren
des Parlaments.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Geahnt habe ich es schon länger, aber nun habe ich es schriftlich: "Die Bundesrepublik Deutschland wird von Lügnern regiert." Anders kann die Aussage auf den Seiten der Bundesregierung unter dem LinkGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
nicht gewertet werden. Dort steht (die entscheidende Passage habe ich rot gekennzeichnet):
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Zur Online-Version des Grundgesetzes
Das Grundgesetz stellt die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland dar. Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht: Am 1. Juli 1948 übergaben die Militärgouverneure den Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder die "Frankfurter Dokumente". Diese enthielten unter anderem die Aufforderung, durch eine verfassunggebende Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten.
Die Ministerpräsidenten kamen der Aufforderung nur widerstrebend nach, da sie keinen deutschen Teilstaat gründen wollten. Um den vorläufigen Charakter zu betonen, gaben sie der verfassunggebenden Versammlung den Namen "Parlamentarischer Rat". Auch den Begriff "Verfassung" lehnten sie ab. Stattdessen sollte ein "Grundgesetz" geschaffen werden.
Verfassungskonvent von Herrenchiemsee
Im August 1948 erarbeitete ein von den Ministerpräsidenten berufenes Expertengremium auf der Insel Herrenchiemsee die "Richtlinien für ein Grundgesetz". Die Ausarbeitungen dieses Verfassungskonvents von Herrenchiemsee dienten dem Parlamentarischen Rat als Grundlage für die weitere Arbeit. Erstmalig trat der Rat am 1. September 1948 in Bonn zusammen.
Acht Monate später, am 8. Mai 1949, nahmen die Abgeordneten des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen an. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.
"Grundgesetz" statt "Verfassung"
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität.
Der Charakter der Zwischenlösung kam in der Präambel ("für eine Übergangszeit") und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Allierten gewünscht, fand nicht statt. Denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Trotz dieses ursprünglich vorläufigen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Wiedervereinigung
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 ist das Grundgesetz durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.
Das Grundgesetz trat mit diesem Datum in den fünf neuen Ländern in Kraft: in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie in Ost-Berlin. Seither ist der 3. Oktober - anstelle des 17. Juni - der Tag der Deutschen Einheit.
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